Öffentliche Wohnbauförderung

  • Fördermaßnahmen

    Bau, Kauf, Sanierung und Anmietung von Mietwohnungen durch das Institut für geförderten Wohnbau und deren Zuweisung an einkommensschwächere Familien, alte Menschen und Behinderte sowie die Realisierung von geschützten Wohnungen für besondere...mehr
  • Voraussetzungen

    Um eine Wohnbauförderung kann sich bewerben, wer: seinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens fünf Jahren in einer Gemeinde Südtirols hat; nicht Eigentümer, Fruchtnießer, Nutzungs- oder Wohnungsberechtigter einer dem Bedarf  seiner...mehr
  • Kleinsparerwohnbauhilfe

    besteht: in der Gewährung eines zinslosen Hypothekardarlehens an Gesuchsteller der ersten Einkommensstufe. Das Darlehen wird für die Dauer von 15 Jahren (plus max. 2 Vorfinanzierungs- bzw. Voramortisierungsjahre) gewährt. Bei Gesuchstellern mit...mehr
  • Einkommensgrenzen

    Bei der Berechnung des Familieneinkommens zählen alle der Einkommenssteuer unterworfenen Einkommen und auch die kontinuierlich zur Verfügung stehenden nicht besteuerbare Einkommen der Familie (ausgenommen die Begleitzulage und...mehr
  • Gesuchseinreichung

    Die Gesuche können jederzeit beim Amt für Wohnbauförderung in Bozen, Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1 (Tel. 0471 418700 - Fax 0471 418709) und in den Außenstellen eingereicht werden. Einzureichen ist der vollständig und wahrheitsgemäß...mehr
Wir beraten Sie gerne persönlich!
Vereinbaren Sie mit Ihrem Berater einen Termin und beginnen Sie sofort, Ihre Ziele zu verwirklichen.