Die Voraussetzungen

Um eine Wohnbauförderung kann sich bewerben, wer:

  • seinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens fünf Jahren in einer Gemeinde Südtirols hat;
  • nicht Eigentümer, Fruchtnießer, Nutzungs- oder Wohnungsberechtigter einer dem Bedarf  seiner Familie angemessenen Wohnung in einem vom Arbeitsplatz leicht erreichbaren Ort ist (der Begriff „angemessen“ meint eine Nutzfläche für eine Person von 28 m², für jede weitere Person 15 m²). Ebenso darf in den letzten 5 Jahren keine angemessene Wohnung verkauft worden sein. Dasselbe gilt für den nicht getrennten Ehegatten und für die in eheähnlicher Beziehung lebende Person;
  • nicht Mitglied einer Familie ist, die zu einem öffentlichen Beitrag für den Bau, den Kauf oder die Sanierung einer Wohnung zugelassen worden ist (dies gilt nicht im Falle der Neugründung einer Familie oder der Schaffung einer Wohnung durch Einzelpersonen);
  • über ein Gesamteinkommen verfügt, das die Einkommenshöchstgrenzen nicht übersteigt, die je nach den verschiedenen Förderungen unterschiedlich festgelegt werden.