Kommanditgesellschaft (KG)

Haftung

Komplementäre haften voll (auch mit dem Privatvermögen)
Kommanditisten haften nur mit ihrer Kapitaleinlage

Gründungsspesen

  • Notarspesen circa 1.300 €
  • Eintragung ins Handelsregister 
  • Stempelgebühr 41,32 € und Sekretariatsgebühr 119,00 €; jährliche Gebühren 373,00 €

Steuerrecht  

IRPEF (progressive Besteuerung), IRAP 4,25 %

Buchführung  

Doppelte Buchführung oder vereinfachte Buchführung bei einem Jahresumsatz unter 185.924 € bei Dienstleistungsunternehmen und unter 516.457 € bei Handelsunternehmen

Gründungsformalitäten

  • Gesellschaftsvertrag beim Notar
  • Eintragung ins Handelsregister
  • Meldung beim Mwst.-Amt
  • Meldung beim NISF (INPS)

Firmenname

Die Gesellschaftsbezeichnung muss aus dem Namen eines oder mehrerer Komplementäre zusammengesetzt sein, wobei auch das Gesellschaftsverhältnis angegeben werden muss.
Beispiel: Paula Hofer & Franz Huber Büromöbel KG

Vorteile

  • Geringer Gründungsaufwand
  • Geringer Führungs- und Organisationsaufwand
  • Für kleine und mittlere Unternehmen geeignet
  • Kein Mindestkapital
  • Es sind keine Gesellschaftsorgane notwendig
  • Die Geschäftsführung steht nur den Komplementären zu

Nachteile

  • Der/die Kommanditist/in darf nicht im Betrieb bestimmend und entscheidungstragend arbeiten (sonst wird er/sie automatisch zum/zur Komplementär/in und verliert die beschränkte Haftung)